• ab 20 Jahre: Sie haben Anspruch auf eine Krebsvorsorge-Untersuchung im Jahr. Inhalt: Vaginale Untersuchung, zytologischer Abstrich vom Muttermund und Gebärmutterhals (sog. "PAP-Abstrich"); Tastuntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcke
  • ab 30 Jahre: zusätzlich Tastuntersuchung der Brust
  • ab 35 Jahre: alle 3 Jahre PAP-Abstrich und Abstrich auf HPV-Viren
    • die Tastuntersuchung bleibt jährlich
    • nur bei Auffälligkeiten werden die Abstrich früher wiederholt
  • ab 50 Jahre: zusätzlich jährlich ein Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung
  • ab 55 Jahre: nur noch alle zwei Jahre Stuhltest ODER alle 10 Jahre eine Darmspiegelung beim Gastro-Enterologen (Facharzt für Magen-Darm-Erkrankungen)

Informationsblatt zur Krebsvorsorge